Analysen
zum Berliner Klimaschutzgesetz EEWärmeG für verschiedene
Produktionsgebäude und den
Anforderungen des EU-GREENBUILDING-PROGRAMM
Darstellung und Berechnung
nach DIN 18599 der Anforderungspflicht auf die Gebäude durch:
„Dritter
Abschnitt: Nutzung Erneuerbarer Energien für die Gebäudewärme § 8 Anteilige
Nutzungspflicht für bestehende Gebäude“
b)
bei Nichtwohngebäuden der gültige Energieausweis
aa) den
Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach § 4 Absatz 1 der
Energieeinsparverordnung in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
Gesetzes geltenden Fassung um nicht mehr als 40 von Hundert überschreitet oder
bb) der
Heizenergieverbrauchskennwert den Vergleichswert für Heizung und Warmwasser
gemäß der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der
Vergleichskennwerte im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 (BAnz. Nr. 133
S. 3153) um nicht mehr als 20 Prozent überschreitet,
Untersuchung der möglichen
Erfüllungskriterien nach „§ 1 0Ersatzmaßnahmen“ für die Gebäude
Analysebericht:
Zusammenfassendes Gutachten
mit komprimierter Ergebnisdarstellung und Kommentierung der Anforderungen,
Darstellung der Gebäudetypologie und Vergleich der Konsequenzen der
Anforderungen des Entwurf für das Berliner
Klimaschutzgesetzes , Dokumentation des berechneten Bestandes,
Darstellung der Berechnung nach DIN 18599
Links:
Das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Dritter Entwurf für ein Klimaschutzgesetz des Landes Berlin
EU-GreenBuilding-Programm