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Analysen zum Berliner Klimaschutzgesetz EEWärmeG für verschiedene Produktionsgebäude  und den Anforderungen des EU-GREENBUILDING-PROGRAMM

Darstellung und Berechnung nach DIN 18599 der Anforderungspflicht auf die Gebäude durch:

 „Dritter Abschnitt: Nutzung Erneuerbarer Energien für die Gebäudewärme § 8 Anteilige Nutzungspflicht für bestehende Gebäude“

b) bei Nichtwohngebäuden der gültige Energieausweis

aa) den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach § 4 Absatz 1 der Energieeinsparverordnung in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung um nicht mehr als 40 von Hundert überschreitet oder

bb) der Heizenergieverbrauchskennwert den Vergleichswert für Heizung und Warmwasser gemäß der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichskennwerte im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 (BAnz. Nr. 133 S. 3153) um nicht mehr als 20 Prozent überschreitet,

Untersuchung der möglichen Erfüllungskriterien nach „§ 1 0Ersatzmaßnahmen“ für die Gebäude


Analysebericht:

Zusammenfassendes Gutachten mit komprimierter Ergebnisdarstellung und Kommentierung der Anforderungen, Darstellung der Gebäudetypologie und Vergleich der Konsequenzen der Anforderungen des Entwurf für das Berliner Klimaschutzgesetzes , Dokumentation des berechneten Bestandes, Darstellung der Berechnung nach DIN 18599

Links:

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Dritter Entwurf für ein Klimaschutzgesetz des Landes Berlin

EU-GreenBuilding-Programm


BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de