Die Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin – EnEV-DV Bln) verlangt die Kontrolle von EnEV-nachweisen und der später ausgestellten Energieausweise.
Diese Prüftätigkeit wird gesetzlich notwendig bei fast allen größeren Bauplanungen ab 2010 und bereits laufenden Bauvorhaben. Ab Mitte 2011 wird die Geprüftheit bei der Genehmigung- und Abnahme überprüft. Sie sind vom Bauherren, oder über seinen ausführenden Planer, analog einem Prüfstatiker, gesondert zu beauftragen. EnEV- Nachweise, die tatsächliche Realisierung auf der Baustelle und die abschließende Berechnung für den Energieausweis müssen von einem Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung (im Folgenden abgekürzt: PSVeGP) geprüft werden. PSVeGP dürfen jedoch keine Nachweise prüfen, die sie selbst erstellt haben; eine „Eigentestierung“ wie bisher ist also nicht mehr zulässig.
Als einer der ersten zugelassen bzw. anerkannten Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung des Landes Berlin bieten wir Ihnen diese Dienstleistungen an.
Hier finden Sie Angaben zu den notwendigen Dienstleistungen: Prüfleistungen
Hier finden Sie ein Auflistung der notwendigen Unterlagen für eine Prüfung: Notw. Unterlagen