Anerkannte Prüfsachverständige
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrschaft oder der sonstigen nach Bauordnungsrecht verantwortlichen Personen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen, soweit dies in der Brandenburgischen Bauordnung oder in Vorschriften auf Grund der Brandenburgischen Bauordnung vorgesehen ist. Sie nehmen keine hoheitlichen bauaufsichtlichen Prüfaufgaben wahr. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.
Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung prüfen und bescheinigen insbesondere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Energiebedarfsausweise, der zugehörigen Berechnungen und weiteren Nachweise sowie die entsprechende Bauausführung.