Der ECOBAU Verfahrensvorschlag
Bei Liegenschaften des Gesundheitswesens mit gemeinsamer Erfassung der
Verbrauchsdaten ist es in vielen Fällen möglich einen Energieausweis
für Nichtwohngebäude aufgrund der Verbrauchsdaten zu erstellen. Dieses
stellt eine kostengünstige Alternative gegenüber der Erstellung von
einzelnen Energieausweisen nach der umfangreichen DIN 18599 dar. Zu
beachten ist die Gültigkeit der Daten.
Die Aushangpflicht für Krankenhäuser
Für Nichtwohngebäude von über 1.000m² Nutzfläche, in denen „öffentliche Dienstleistungen“ erbracht werden und die von „Menschen häufig aufgesucht werden“, gilt eine zusätzliche Aushangpflicht des Dokuments. Nach anfänglichen begrifflichen Schwierigkeiten wurde nun klargestellt, dass auch Krankenhäuser und Kliniken zur Kategorie „öffentliche Einrichtungen“ zu zählen sind, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Pflege- und Altenheime gelten dagegen als Wohngebäude, sie sind somit von der Aushangpflicht nicht betroffen. Die Regelung gilt ab dem 01.07.2009. Warten Sie nicht zu lange.